2023 soll in Deutschland das Selbstbestimmungsgesetz in Kraft treten. Dieses Gesetz löst das entwürdigende, teure und zeitaufwändige Verfahren nach dem sogenannten Transsexuellengesetz ab. Stattdessen soll – wie bei jedem anderen Behördengang – eine Erklärung vor dem Standesamt genügen, um Geschlechtseintrag und Vorname im Geburtenregister zu korrigieren. Der Beitrag erklärt, was unter geschlechtlicher Selbstbestimmung verstanden wird, zeigt die aktuelle Rechtslage und ihre Missstände auf und beschreibt, was das neue Selbstbestimmungsgesetz voraussichtlich regeln wird.
Renaissance des Planungsrechts, 2023, Heft 1, S. 124 - 127, nach.satz