Der österreichische VfGH hob im Juni 2022 § 144 ABGB und Teile des § 145 ABGB als verfassungswidrig auf. Durch diese Aufhebung zentraler Bestimmungen des Abstammungsrechts steht dem Gesetzgeber bis Ende 2023 eine Neuregelung der Elternschaft bevor.
Der österreichische VfGH hob im Juni 2022 § 144 ABGB und Teile des § 145 ABGB als verfassungswidrig auf. Durch diese Aufhebung zentraler Bestimmungen des Abstammungsrechts steht dem Gesetzgeber bis Ende 2023 eine Neuregelung der Elternschaft bevor.