Der VwGH stellte in einer langjährigen Auseinandersetzung zwischen der Stadt Wien und einem Bestattungsunternehmen klar, dass gehäufte Privatbegräbnisstätten zur Beisetzung von Leichenasche in unmittelbarer räumlicher Nähe zueinander auch bei fehlender äußerer Erkennbarkeit zum Entstehen einer Bestattungsanlage führen können.