Das Verbrechen der Schlepperei nach § 114 FPG erlebt seit seiner erstmaligen Sanktion im Jahr 1986 eine stetig restriktive Entwicklung. Die diskursive Konstruktion des Schleppers zum bösartigen Verbrecher, der sich innerhalb der Schleppermafia organisiere, dominiert jene parlamentarischen Debatten, in denen die Strafverschärfungen schließlich beschlossen werden. Diese parlamentarischen Beschlüsse richten sich gegen die Bekämpfung der organisierten Kriminalität. Die Organisation krimineller Banden entwickelt sich zeitgleich mit der Erweiterung der inneren Sicherheit vom nationalen auf den europäischen Raum und führt so zur verstärkten justiziellen Zusammenarbeit der europäischen Staaten, was als Effekt transnationaler Europäisierung verstanden werden kann. Dabei lässt sich die Tendenz einer am Täterstrafrecht orientierten Kriminalpolitik erkennen, die womöglich die wohlfahrtsstaatliche Entwicklung der restorative justice zu Gunsten der punitive justice einzutauschen vermag.
Verkehr(t) - Klima, 2019, Heft 4, S. 478 - 489, recht & gesellschaft
Schlepperkriminalität im Zuge transnationaler Europäisierung
Die restriktive Historie des Fremdenpolizeigesetzes im kriminalpolitischen Diskurs