In der BRD gibt der "Verdacht der terroristischen Vereinigung" den Behörden ein umfangreiches Instrumentarium zur Überwachung von Widerstandspotential zur Hand. Dass österreichische Behörden die gleiche Vehemenz bei ihrer "Ermittlungstätigkeit" entwickeln, lässt sich nur durch Informationen belegen, die durch undichte Stellen nach außen dringen.
Freunde und Helfer: Wehe wenn sie losgelassen, 1989, Heft , S. 16 - 17, thema
Terrorfahndung: Vorwand für den Überwachungsstaat
§129 A DES BUNDESDEUTSCHEN STRAFGESETZBUCHES