Anhand sozialanthropologischer Forschungen an österreichischen Schulen wird analysiert, wie „Rasse“ nach wie vor als Ordnungsprinzip funktioniert. Zu Beginn wird die Genese des Konzeptes und Begriffes „Rasse“ in Europa nachvollzogen, um dann anhand von Schulbuchanalysen, Interviews, Fokusgruppen und Teilnehmenden Beobachtungen mit Lehrer*innen und Schüler*innen dessen Verwendung und vermeintlichen Nutzen aufzuzeigen. Dabei geht es um die fehlende Auseinandersetzung von Akteur*innen im Feld Schule, mit dem ungleichheitsgenerierenden System des Rassismus im Bildungssystem und die Erwartungshaltung an eine höhere Instanz wie beispielsweise das Rechtssystem um etwaige Richtlinien vorzugeben.
„Heißt das, es gibt rechtlich geseh’n keine Rassen?“
Vorwort der Gastherausgeber:innen
Das Verhältnis von Rassismus und Recht scheint in den österreichischen Rechtswissenschaften im Gegensatz zu gegenwärtigen deutschen Rechtsdebatten eher wenig beachtet. Der vorliegende Heftschwerpunkt antwortet auf diese Leerstelle. Er soll Orientierungspunkte und Anregungen für eine rassismuskritische Rechtswissenschaft bieten. Im Zentrum steht dabei die Frage, wie das Recht selbst an der Herstellung und Aufrechterhaltung von Rassismus teilhat(te) und wie dieses Verhältnis gefasst und untersucht werden kann. Die im Schwerpunkt versammelten Beiträge stellen theoretische Rahmen für rassismuskritische Analysen vor und zeigen konkrete Manifestationen rassistischer Verhältnisse in der Geschichte und Gegenwart auf, etwa mit Blick auf Polizei, Arbeitswelt, Bildung und reproduktive Rechte.