Immer mehr klimarelevante Verfahren erreichen Verfassungsgerichte und Menschenrechtsinstanzen. Diese Verfahren zeigen, dass der Klimawandel die Grund- und Menschenrechte in grundsätzlicher Weise herausfordert. Auch Fragen der Klimagerechtigkeit treten in diesen Verfahren immer häufiger auf, zB in Bezug auf die Extraterritorialität und die Opfereigenschaft. Eine menschenrechtliche Perspektive – insbesondere unter Berücksichtigung von besonderen Verletzlichkeiten – kann zu einem differenzierten Verständnis der involvierten Interessen und damit auch zu einer im Rechtsdiskurs besser verortbaren Klimagerechtigkeit führen. Das Potenzial für eine gerechtere Gestaltung der Klimatransition durch die Menschenrechte ist einerseits zwar noch nicht ausgeschöpft, andererseits konzeptionell aber auch limitiert.
Klimagerechtigkeit – Bewegung im Recht, 2022, Heft 1, S. 83 - 93, thema