Der VwGH behandelte in VwGH 12.12.2019, Ro 2019/01/0010 die Rechtsfrage, ob für die Beurteilung der in § 10 Abs 1 Z 7 iVm Abs 5 StbG normierten „Inanspruchnahme von Sozialhilfeleistungen“ eine „wirtschaftliche Betrachtungsweise“ geboten ist. Das Höchstgericht befasste sich im Kern damit, ob Sozialhilfeleistungen, die von einer dritten, im selben Haushalt lebenden Person bezogen werden, ebenso der Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft entgegenstehen, wie direkt von der antragsstellenden Person bezogene Sozialhilfeleistungen und bejahte dies, sofern nicht der Beweis des Gegenteils erbracht wird. Der Beitrag befasst sich mit diesem Erkenntnis des VwGH und bearbeitet die Frage, ob oder inwieweit dieses als eine ökonomische und soziale Hürde am Weg zur Einbürgerung anzusehen ist.
Abtreibung, 2023, Heft 2, S. 167 - 175, recht & gesellschaft