Am 23. Juli 2025 veröffentlichte der Internationale Gerichtshof (IGH) ein Gutachten zu den völkerrechtlichen Pflichten der Staaten im Umgang mit dem Klimawandel. Der Gerichtshof qualifiziert den anthropogenen Klimawandel als existenzielle globale Bedrohung und verankert Klimaschutz als Pflicht des allgemeinen Völkerrechts. Pflichten in Bezug auf den Klimaschutz ergeben sich daher nicht nur aus Klimaschutzabkommen, sondern auch aus dem Völkergewohnheitsrecht und den Menschenrechten und binden daher alle Staaten. Zentrale Maßstäbe sind das 1,5-Grad-Ziel, staatliche Sorgfaltspflichten bei der Regulierung privater Akteure – insbesondere im fossilen Sektor – sowie Prinzipien wie Vorsorge, nachhaltige Entwicklung und Generationengerechtigkeit. Fehlender Klimaschutz kann Menschenrechtsverletzungen begründen und internationale Verantwortlichkeit auslösen. Das Gutachten stärkt Klimaschutz als menschenrechtliches Anliegen.
Das Gutachten des Internationalen Gerichtshof zu den Pflichten der Staaten in Bezug auf den Klimawandel