Der soziologische Volksbegriff sieht im Volk einen Glauben an Gemeinsamkeiten, die sich auf Kriterien wie Territorium, Sprache, Kultur, Religion, Abstammung oder Geschichte beziehen. Der rechtliche Volksbegriff verlagert die Frage, welcher Natur diese Gemeinsamkeiten sind, ins Staatsbürgerschaftsrecht, welches im ius sanguinis-System die Abstammung als Kriterium heranzieht. Dies schafft bei Ein- und Auswanderung ein Demokratiedefizit und vernachlässigt die Wichtigkeit der identitätsstiftenden Zugehörigkeitsfunktion des Volkes in der Moderne. Ein inklusiver, wertebasierter Volksbegriff, der dieser Funktion gerecht wird, ist notwendig. Wird die Auseinandersetzung mit dem Volksbegriff nicht oder nur in populistischer Manier geführt, droht ein Rückzug in immer enger abgegrenzte Identitäten, der mit einem Legitimitätsverlust des Staates einhergeht.
Zur Notwendigkeit der Auseinandersetzung mit dem Volksbegriff