Dieser Beitrag beleuchtet den Klimaschutz unter einem für die österreichische Rechtsordnung (derzeit noch) fremden Aspekt von Eigenrechten der Natur. Bevor die Vor- und Nachteile von subjektiven Rechten der Natur erläutert werden, soll einleitend kurz erwähnt werden, was – in Abgrenzung zu Rechtsobjekten – unter Rechtssubjektivität überhaupt verstanden wird. Das Aufzeigen des Umstandes, dass die Natur in ihrer Gesamtheit in anderen, insbesondere südamerikanischen Ländern einen höheren Stellenwert hat als in europäischen Kreisen, soll zu einem veränderten, umweltbewussteren Umgang mit der Natur anregen.