Kritische Betrachtungen zu § 10 Abs 1 Z 7 iVm § 10 Abs 1b StbG

Der vorliegende Beitrag bespricht § 10 Abs 1 Z 7 iVm § 10 Abs 1b Staatsbürgerschaftsgesetz (StbG), der eine Ausnahme von den ökonomischen Einbürgerungsvoraussetzungen vorsieht: Menschen, die unverschuldet nicht in der Lage sind, einen gesicherten Lebensunterhalt nachzuweisen, sollen in bestimmten Fällen dennoch Zugang zur Staatsbürgerschaft haben. Das Gesetz nennt Behinderung und schwerwiegende Krankheit als exemplarische Fälle. Der Beitrag zeigt, dass die Rsp den Anwendungsbereich der Bestimmung dermaßen verengt, dass ihr demonstrativer Charakter weitgehend verloren geht, wiewohl gute Gründe für ein weiteres Verständnis der Bestimmung sprechen.