Wien. (Red.). Ein weiteres Stück Verfassungswidrigkeit im Bundesheer wurde nun beseitigt. Aufgrund einer Beschwerde der "Vereinigung Demokratischer Soldaten Österreichs (VDSÖ)" hob der Verfassungsgerichtshof die Disziplinarhaft und das Rechtsanwaltsverbot für Präsenzdiener auf. Die alte Regelung blieb noch bis 30. November des Vorjahres in Kraft. Begründet wurde die Aufhebung der einschlägigen Bestimmungen des Heeresdisziplinargesetzes (HDG) damit, dass sie dem Recht auf Gleichbehandlung zuwiderliefen. Berufssoldaten waren nämlich davon ausgenommen. Der Gesetzgeber steht nach dem Spruch des Höchstgerichtes nun vor der Wahl, entweder auch die Berufssoldaten durch Haft und Anwaltsverbot zu disziplinieren, oder auf diese Instrumente gänzlich zu verzichten. Für eine Ausweitung der Bestimmungen machten sich im Parlament bereits die Abgeordneten Ermacora und Roppert (ÖVP) stark. Ihr Initiativantrag setzte sich jedoch nicht durch. Ein anderer Entwurf des Verteidigungsministeriums geht derzeit in die Begutachtung. Auch hier ist eine Ausweitung der Disziplinarhaft vorgesehen - allerdings nicht auf alle Angehörigen des Heeres. Dazu der Obmann der VDSÖ Dr. Kurt Wegscheidler: "So eine Regelung würde ebenso dem Gleichheitssatz widersprechen wie die bisherige." Der Soldatenvertreter sieht aber auch noch andere Gründe für eine Verfassungswidrigkeit der Disziplinarhaft: Die Haftprüfungskommission sei kein Tribunal im Sinne der Menschenrechtskonvention, was bereits einer Militärgerichtsbarkeit in Friedenszeiten nahekomme. Eine Entscheidung im Parlament ist erst im Sommer zu erwarten.
Erfolg demokratischer Soldaten