Gleichberechtigung für queere Eltern als Abweichung von der Norm?

Der VfGH spielte ein weiteres Mal eine wichtige Rolle bei der Gleichstellung queerer Eltern im österreichischen Familienrecht. Mit dem infolge des Erkenntnisses VfGH 30.6.2022, G 230/2021-20 erlassenen AbAG 2023 kommt es für die Abstammung vom queeren anderen Elternteil nun nicht mehr darauf an, wie das Kind gezeugt wurde. Auch sprachlich wurden queere Lebensrealitäten mitberücksichtigt: Mit der Formulierung „anderer Elternteil“ sollte zum Ausdruck gebracht werden, dass nicht nur lesbische Frauen, sondern auch Personen mitbedacht werden, die im rechtlichen Sinn weder als Frau noch als Mann eingeordnet sind. Diese Anpassung erfolgte aber leider nicht konsequent bei allen die Elternschaft betreffenden Bestimmungen. Auch die unterschiedliche Regulierung von medizinisch und nicht medizinisch unterstützter Fortpflanzung führt mitunter zu Rechtsunsicherheit.