Der Beitrag basiert auf einer unabhängigigen wissenschaftlichen Studie des Ludwig Boltzmann Instituts für Grund- und Menschenrechte zum Thema „Audits und Zertifizierungen in Liefer-/Wertschöpfungsketten“. Untersucht wurde, welche Rolle Audits und Zertifizierungen im Kontext menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten von Unternehmen spielen können. Als rechtliche Ausgangsbasis diente hierbei die im Juli 2024 in Kraft getretene Richtlinie der Europäischen Union über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit. Diese ermöglicht es Unternehmen, zur Unterstützung der Einhaltung ihrer unternehmerischen Sorgfaltspflichten freiwillige Maßnahmen wie die „Überprüfung durch unabhängige Dritte“ in Anspruch zu nehmen. Eine mögliche Form dieser „Überprüfung“ können Audits und Zertifizierungen darstellen, die laut der Studie für ihren effektiven und effizienten Einsatz in diesem Kontext allerdings bestimmte Voraussetzungen erfüllen sollten.
Neue Studie des LBI-GMR zu Audits und Zertifizierungen in der Lieferkette