Der VfGH entschied in VfSlg 20.406/2020 im Sinne eines repräsentativ-demokratischen Konzepts der Gemeindeselbstverwaltung, wobei nicht gesichert ist, ob dieses Konzept der Bundes- und Landesebene sich solcherart auf die Gemeindeebene übertragen lässt. Kritisiert werden die Gleichsetzung des Gemeinderats mit einem Parlament, die Interpretationsmethode des VfGH und die Begründungsdefizite der Entscheidung.
Rechtsstaat und Demokratie unter Druck, 2022, Heft 3, S. 327 - 334, recht & gesellschaft
Unser Städtchen liegt ...
Anmerkungen zu VfSlg 20.406/2020