Vor rund 70 Jahren wurden in der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) die Verfolgungsursachen festgelegt, die einen Asylstatus begründen. Dabei wurde auch die Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe als einer der Konventionsgründe anerkannt, jedoch ohne nähere Erläuterungen und mit vielen offenen Fragen, die bis heute unbeantwortet blieben. Dieser Beitrag befasst sich konkret mit der strittigen Frage, ob die Opfer von Menschenhandel auch eine soziale Gruppe iSd GFK darstellen und untersucht dazu eine aktuelle Entscheidung des österreichischen Verfassungsgerichtshofs.
Jeder Mensch?, 2022, Heft 4, S. 436 - 439, merk.würdig
Menschenhandel als Fluchtgrund
Aktuelle Judikatur des VfGH zum Konventionsmerkmal der „Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe“ in Bezug auf den Menschenhandel