Der EuGH hat im Urteil Europäische Kommission gegen Republik Österreich (C-328/20) festgestellt, dass die Einführung eines Anpassungsmechanismus bei der Familienbeihilfe und bei mehreren steuerlichen Vorteilen für Wanderarbeitnehmer*innen gegen die VO 883/2004 und die VO 492/2011 verstößt. Der Beitrag unterzieht dieses Urteil einer kritischen Analyse. Zunächst werden die Besonderheiten der Koordinierung von Familienleistungen und die bisherige Rechtsprechung des EuGH skizziert. Der Schwerpunkt des Beitrags liegt auf der Erläuterung der Vergleichbarkeit von Wanderarbeitnehmer*innen mit in Österreich ansässigen Arbeitnehmer*innen sowie auf der kritischen Auseinandersetzung mit den möglichen Rechtfertigungsgründen.
Soziale Rechte von Migrant:innen, 2023, Heft 3, S. 395 - 405, thema
Die Indexierung von Familienleistungen
Eine unionsrechtliche Bewertung