Die Live-Übertragung des Verleumdungsprozesses Depp v. Heard wirft die Frage der Gerichtsöffentlichkeit im digitalen Zeitalter, nicht nur in den USA, sondern auch in Europa, erneut auf. Anders als in den USA sind solche Live-Übertragungen, wie auch sonst jegliche Film- und Fotoaufnahmen, von Gerichtsverhandlungen in Österreich gem § 22 MedienG verboten. Hierbei stellt sich die Frage, ob ein solches Verbot kriminalpolitisch sinnvoll ist. Bietet die Live-Übertragung neue Chancen für eine verbesserte und transparentere Justiz, oder geht sie mit ernstzunehmenden Gefahren einher? Welche sind diese potenziellen Gefahren und was können wir dazu aus dem Verfahren Depp v. Heard und dessen Rezeption auf Social-Media lernen? Zu welchem Preis soll eine ultimative Öffentlichkeit allenfalls hergestellt werden? Sind Ausnahmen vom Übertragungsverbot denkbar? Ua diesen Fragen widmet sich der folgende Beitrag.
Jeder Mensch?, 2022, Heft 4, S. 440 - 449, recht & gesellschaft
Gerichtsöffentlichkeit im digitalen Zeitalter
Eine Beurteilung der Live-Übertragung von Verhandlungen anhand des Falls Depp v. Heard – zugleich ein Plädoyer für § 22 MedienG