Die Bewältigung klima- und umweltbedingter Herausforderungen ist die entscheidende Aufgabe unserer Generation. Angesichts deren Tragweite schlägt Ferdinand von Schirach die Ergänzung der europäischen Grundrechtecharta um ein Umweltgrundrecht vor. Die Einführung bzw vorgeschlagene Formulierung dieses Umweltgrundrechts scheint die Grenzen der bestehenden Grundrechtsdogmatik erheblich zu strapazieren. Der Sache nach – es geht um nicht weniger als die Sicherung der menschlichen Existenz – wirkt das aber notwendig. Der folgende Beitrag soll die „Grundrechtstauglichkeit“ des Vorschlags im Detail prüfen.
Jeder Mensch?, 2022, Heft 4, S. 481 - 491, thema
Artikel 1 – Umwelt
Gedanken zur Einführung eines (europäischen) Umweltgrundrechts