recht & gesellschaft - S. 340 - 349

Das Bundesheer unterliegt dem Legalitätsprinzip des Art 18 B-VG. Die Befugnisausübung im Rahmen von Bundesheereinsätzen bedarf grundsätzlich einer ausreichend bestimmten gesetzlichen Grundlage. Im Bereich der militärischen Landesverteidigung ist eine Handlungsermächtigung durch Gesetz im formellen Sinn nach Ansicht des Gesetzgebers verzichtbar, wenn sich Befugnisse aus den Normen des Neutralitäts- oder des humanitären Völkerrechts ableiten lassen. Diese Befugnisse sollen den im innerstaatlichen Recht vorgesehenen Handlungsermächtigungen als leges speciales vorgehen.

nach.satz - S. 438 - 440

Dieser Beitrag stellt zwei philosophische Zugänge vor, über queere Autonomie zu sprechen. QueereAutonomie steht für die geschlechtliche und sexuelle Selbstbestimmung queerer Menschen.Auf der einen Seitesteht Judith Butler mit einer materiellen Sprache,diedemWert von Autonomieaufkörperlich und emotionalnahetretendeWeise Ausdruck verleiht. Auf der anderen Seitefindet sichElisabeth Holzleithner mit einernormativen Konzeption von Autonomie,dieihre Ermöglichungsbedingungen ausbuchstabiert. Es lohnt sich,beide Autor:innen gemeinsam zu lesen.