Vier ältere Frauen und der Verein KlimaSeniorinnen zogen vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), weil die Schweiz nicht genug gegen die Auswirkungen des Klimawandels unternehme. Am 9. April 2024 hat der EGMR entschieden. Das Urteil sorgt für rege Debatten und neben großer Begeisterung auch für Protest. Dieser Beitrag fragt danach, ob der Gerichtshof in seiner Entscheidung ein neues Grundrecht auf Klimaschutz erfindet, was es mit der Neujustierung der Zulässigkeitshürden auf sich hat und ob der Vorwurf der richterlichen Selbstermächtigung eine Berechtigung hat.