Art 4 des Vorschlags neuer Grundrechte für Europa von Ferdinand von Schirach beinhaltet das Recht, von Amtsträger:innen nicht belogen zu werden. Damit soll die systematische Verbreitung von Lügen durch Spitzenpolitiker:innen in der Exekutive verhindert werden. Dieser Beitrag zeigt die mögliche Tragweite eines solchen Grundrechts, dessen Eingliederung in das europäische Grundrechtssystem und die Schwierigkeiten seiner Umsetzung. Das Problem systematischer Lügen von Politiker:innen sollte nicht über ein Individualgrundrecht gelöst werden. Vielmehr sollen die demokratisch gewählten Vertretungskörper die Verantwortlichkeit hochrangiger Politiker:innen wahrnehmen. Art 4 der neuen Grundrechte sollte allenfalls als Anstoß genutzt werden, bestehende Systeme zu überdenken und gegebenenfalls zu verbessern.
Ein Recht auf Wahrheit als Antwort auf „Fake News“?