Digitale Technologien werden zunehmend in der Verwaltung und in Rechtsinstitutionen eingesetzt. Österreich hat im letzten Regierungsprogramm dazu explizit die Digitalisierung des Rechtssystems als Ziel angegeben. Teil dieser Initiative ist die Prüfung des Einsatzes von Speech Recognition Software im Asylverfahren zur Bestimmung des Herkunftsortes von asylsuchenden Menschen. Das Verfahren ist nicht neu. Analoge Sprachanalysen wurden schon bisher zu diesem Zweck eingesetzt. Kritik aus der Sprachwissenschaft stellt jedoch die Eignung dieser Verfahren generell in Frage. In diesem Artikel ziehe ich Erkenntnisse aus der interdisziplinären Technikforschung heran, welche nahelegen, dass die Digitalisierung des Verfahrens potentiell zu einer Verschiebung der institutionellen Logik des Verfahrens führt, indem sie a) zu einer technisch standardisierten aber quantitativ stark ausgeweiteten Beschreibung von oft komplexen Fällen führt, b) die Erkenntnisse des Verfahrens mit zusätzlicher – scheinbar objektiver – Autorität ausstattet, und c) das Verfahren zudem in eine nur schwer zu hinterfragende Black Box packt. Dies führt dazu, dass das Verfahren stärker institutionalisiert wird ohne die eigentlichen Probleme zu adressieren.
Fragen und Lektionen aus der interdisziplinären Technikforschung