„Mantrailer“ sind Suchhunde, die darauf trainiert werden, menschlichen Individualgeruch zu erkennen und einer Fährte zu folgen, sowie anzuzeigen, ob eine Person sich an einem Tatort aufgehalten hat. Diese Suchergebnisse werden tw vor Gericht als Beweismittel anerkannt. Dabei ist es in der Wissenschaft hoch umstritten, unter welchen Voraussetzungen und wie lange „Mantrailer“ Individualgeruch in der Umwelt erkennen können. Eine Studie der Sächsischen Polizei sorgte in diesem Zusammenhang für Aufsehen, weil sie angeblich nachweisen konnte, dass „Mantrailer“ eine Erfolgsrate von 82 % hatten. Mittlerweile gibt es erhebliche wissenschaftliche Bedenken gegen diese Studie und auch der Vorwurf der Manipulation steht im Raum. Aufgrund der vielfältigen Unklarheiten über die kausalen Abläufe beim „Mantrailing“ und der Anfälligkeit für Einflüsse durch Umwelt und Hundeführer*innen, wird empfohlen, Suchergebnisse von „Mantrailern“ nicht als Beweismittel vor Gericht anzuerkennen. Der Beitrag bezieht sich vorrangig auf Deutschland, die Kritik aus der forensischen Wissenschaft an den Fähigkeiten von „Mantrailern“, ist jedoch losgelöst vom jeweiligen Strafprozessrecht auf andere Länder übertragbar.
Über Kontroversen zur gerichtlichen Verwertbarkeit der Suchergebnisse von „Mantrailer-Hunden“