Wien. (Red.). Am 10. November 1988 wurde der kurdische Publizist und Emigrant Ali Sapan wegen § 129a des bundesdeutschen StGB an die BRD ausgeliefert.
Das bedeutet: Isolationshaft, kein rechtsstaatliches Verfahren und selbst bei einem Freispruch Auslieferung an die Türkei. Österreich ist somit das erste Land, das jemanden ohne Vorbehalt nach §129aD-StGB ausgeliefert hat - ein weiterer Schritt in Richtung "Festung Europa".
Der Bund sozialistischer Freiheitskämpfer, der KZ-Verband, der Verband Kärntner Partisanen, das Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes, Peter Jankowitsch, Freda Meissner-Blau, Erwin Lanc und viele andere Persönlichkeiten appellierten an Bundeskanzler Vranitzky und Justizminister Foregger, die Auslieferung zu verhindern. Ali Sapan wurde dennoch ausgeliefert. Wieder wurde eine Chance, im Gedenkjahr 1988 eine Lehre aus der Geschichte zu ziehen, vertan!
Asylpolitik