Berücksichtigung des Kindeswohls im österreichischen Asyl- und Fremdenrechtsverfahren

Das Kindeswohl ist in Österreich bei allen Maßnahmen staatlichen Handelns, die Minderjährige betreffen, zu berücksichtigen. Es muss daher auch in Asyl- und Fremdenrechtsverfahren eine vorrangige Erwägung sein. Wenngleich Vorgaben zur Berücksichtigung des Kindeswohls und Kinderrechten auf rechtlicher Ebene bestehen, sind die Schutzinteressen von Kindern und Jugendlichen im Migrationskontext auf Vollzugsebene nicht in jedem Fall ausreichend gewährleistet. Im Einklang mit der relevanten Rsp und den Empfehlungen der Kindeswohlkommission wird eine Überprüfung der einschlägigen Rechtsvorschriften auf notwendige Änderungen vorgeschlagen, um den Kindeswohlvorrang zu unterstreichen und eine verbindliche und systematische Prüfung des Kindeswohls in allen Kinder und Jugendliche betreffenden Entscheidungen zu garantieren.