Autonomie kann als freies, gleichberechtigtes Agieren innerhalb einer Gruppe, Gesellschaft oder Familie beschrieben werden. Minderjährigen kommt allerdings nur eingeschränkte (rechtliche) Autonomie zu, weil sie von Eltern bzw Vertretungsberechtigten abhängig sind. Die Überwindung des Vorrangs der heteronormativen Ehe durch eine menschenrechtliche Beurteilung von Familie, die Gleichberechtigung von in und außerhalb einer Ehe geborenen Kinder, die Anerkennung neuer Familienkonstellationen sowie die Ausformulierung konkreter Kinderrechte sind Rechtsentwicklungen der jüngeren Vergangenheit und klarer Autonomiezuwachs. Sowohl verfassungs- als auch privatrechtliche Regelungen gehen davon aus, dass eine (elterliche) Vertretung den Schutz des Kindeswohls und die Berücksichtigung des Kindeswillens gewährleistet. Daher müssen Recht und Institutionen in autonome familiäre Beziehungen eingreifen, wenn dieser Schutz wegen widersprüchlicher Interessen, Vernachlässigung oder Gewalt nicht (mehr) geboten bzw die kindliche Entwicklung gefährdet wird.
Selbstbestimmung für Eltern und Kinder?