Ein Schritt vorwärts in Vorarlberg

Die Concluding Observationsdes UN-Ausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen zum zweiten und dritten Staatenbericht Österreichs enthalten auch für den Bereich der reproduktiven Rechte von Menschen mit Behinderungen Handlungsempfehlungen. Eine legistische Neuerung, die nach den Concluding Observations in Kraft trat, ist die Novellierung des §4 Vbg Sittenpolizeigesetz Anfang 2024. Dadurch wurde „erheblich beeinträchtigten Personen“ (§ 4 Abs 5 Vbg Sittenpolizeigesetz) der Zugang zu Sexualassistenzleistungen durch fachlich qualifizierten Anbieter*innen ermöglicht und eine zusätzliche Ausnahme vom Verbot der „gewerbsmäßigen Unzucht“ statuiert. Der Beitrag geht auf dieConcluding Observations sowie dieSexualassistenz in Vorarlberg ein.