Im westlichen Kontext hat das Recht zwei Funktionen: es hält normative Erwartungen aufrecht und transformiert soziale Phänomene. DieseTransformation drückt sich in der formgebenden Funktion des Rechts aus: Recht benennt soziale Phänomene. Im wirtschaftlichen Bereich sind etwa die rechtlichen Institutionen des Wettbewerbs, des Vertrags, des Unternehmens und des Eigentums klassische Beispiele für die formgebende Funktion des Rechts. Diese Funktion des Rechts wird im vorliegenden Text durch eineGeschichte des europäischen Rechtsverständnisses seit dem 19. Jahrhundertillustriert.Es werden vier Grundverständnisse bzw Epistemen des Rechts unterschieden: Recht als Zweck, Recht als Werkzeug, Recht als Hindernis und Recht als Reflexivitätsinitiation. Vor diesem Hintergrund wird das „transformative Recht“ als mögliche neue Episteme des Rechts eingeführt. Die grundlegende Idee des transformativenRechts ist die der Nachhaltigkeit. Das transformative Recht wird in zehn Kerndimensionen von den vorhergehenden Epistemen des Rechts unterschieden und analysiert, mit dem Ziel es als mögliches neues Grundverständnis des Rechts klar in den Blick zu rücken.