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Gefangenengewerkschaften: Kein Schutz durch die EMRK?

EGMR 7.12.2021, 29582/09, Jakutischer Republikanischer Gewerkschaftsbund/Russland
Obermayer Johanna

Die Koalitionsfreiheit beinhaltet das Grundrecht, Gewerkschaften zu gründen und ihnen beizutreten. Vor diesem Hintergrundhat sich der EGMR mit Strafgefangenen auseinandergesetzt, die im Rahmen des Strafvollzugs verpflichtend Arbeit leisten.Während nach Ansicht der Mehrheitsmeinung der Schutzbereichfür diesenicht eröffnet ist, tritt ein Sondervotum dem vehement entgegen. Der gegenständliche Beitrag analysiert diese Entscheidung und setzt sich insbesondere mit dem Begriff des Arbeitsverhältnisses iSd Koalitionsfreiheit und seiner Rolle bei der Auslegung des persönlichen Schutzbereichs auseinander. Abschließend werden potenzielle Auswirkungen der vorliegenden Entscheidung auf Gefangenengewerkschaften hierzulande eruiert: Die rechtliche Situation russischer Gefangener ist mit jener österreichischer durchaus vergleichbar. Sollte der EGMR künftig die Koalitionsfreiheit auf jene Gefangenen ausdehnen, die für private Arbeitgeber:innen arbeiten, stellen sich gleichheitsrechtliche Fragen.

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