Die Brüsseler Zuckerkonvention von 1902 markiert eine Zäsur in der Behandlung von exportiertem Zucker in Europa. Nachdem der Markt vor dem Zusammenbruch steht, wird durch einen völkerrechtlichen Vertrag erstmals ein wesentlicher Rohstoffmarkt gesteuert. Dazu tritt eine internationale Organisation ins Leben, die zwischen den Mitgliedsstaaten vermitteln soll. Überdies kommt ihr die Aufgabe zu, das Verhalten der Mitgliedsstaaten zu überwachen. Zu diesen zählt Österreich, damals Österreich-Ungarn. Dieses muss sich dem Beschluss der internationalen Organisation beugen und seine Gesetzeslage anpassen, um drohende Sanktionen abzuwehren. Derartige Kompetenzen einer internationalen Organisation scheinen im Zeitalter von Organisationen wie der Europäischen Union nicht ungewöhnlich. Zu Beginn des 20. Jahrhunderts ist es das keinesfalls.
Die Brüsseler Zuckerkonvention und ihre Ratifikation in Österreich