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Das „rasche Verfahren“ der EU-Krisenverordnung

Prima facie-Feststellung im Gemeinsamen Europäischen Asylsystem
Faller Elias

Das rasche Verfahren ist Teil der EU-Krisenverordnung, die als eine mehrerer Verordnungendes Pakts für Asyl und Migration kürzlich verabschiedet wurde. Bei der Anwendung dieses Schnellverfahrens kommt es unter anderemzu einem Entfall der persönlichen Anhörungbei Asylgesuchen. Der Beitrag schildert zunächst den Hintergrund, vor dem es zur Ausarbeitung dieses Sonderverfahrens kam. Dazu wird der sog unmittelbare Schutz beschrieben, der ursprünglich in die Krisenverordnung integriert werden und den vorübergehenden Schutz gem der Massenzustrom-Richtlinie ersetzen hätte sollen. Im Anschluss werdendie Krisenverordnung und das rasche Verfahren beschrieben sowie dargelegt, dass es sich bei letzterem um eine Form der Prima facie-Feststellung der Flüchtlingseigenschaft handelt.Des Weitern wird das rasche Verfahren am Maßstab des Primärrechts sowie derGenfer Flüchtlingskonvention geprüft.Es wird argumentiert, dass das rasche Verfahren eine sinnvolle Ergänzung zur Bewältigung von Massenankünften im Gemeinsamen Europäischen Asylsystem darstellen kann, wenn es in der Praxis entsprechend gehandhabt wird.

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