Im Mai 2021 ist ein „Versöhnungsabkommen“ zwischen Deutschland und Namibia ausgehandelt worden, mit dem Deutschland zwar eine moralische, aber keine rechtliche Verantwortung für den Völkermord an den Ovaherero und Nama zwischen 1904 und 1908 übernimmt. Die deutsche Regierung betont, dass es sich um Verbrechen „aus heutiger Sicht“ handelt, und beruft sich dabei auf den völkerrechtlichen Grundsatz der Intertemporalität, um eine Verpflichtung zu Reparationen von sich zu weisen. Der Beitrag, der auf dem redigierten Transkript eines Podcast-Gesprächs basiert, führt in die damit verbundenen Kontroversen ein und und plädiert für eine dekoloniale Perspektive.