Zur Bedeutung wissenschaftlicher Expertise für das Klimarecht

Der Beitrag geht der Frage nach, unter welchen Bedingungen Interdisziplinarität in der rechtsdogmatischen Argumentation geboten und rational ist. Ausgehend von einem deliberativen Verständnis von Rechtsdogmatik werden die interdisziplinären Potenziale der Rechtsdogmatik aufgezeigt. Anhand dreier exemplarischer Themenfelder aus dem Bereich des Klimarechts – der Konkretisierung staatlicher Klimaschutzpflichten, der Kausalität bei Klimaklagen und der Erfassung klimabedingter Gesundheitsrisiken – veranschaulicht der Beitrag, wie soziale Tatsachen und wissenschaftliche Expertise rechtliche Pflichten mitkonstituieren. Eine rationale (Klima)Rechtsdogmatik ist damit auf den Rückgriff wissenschaftlicher Expertise angewiesen – und Interdisziplinarität erweist sich als epistemische Bedingung juristischer Rationalität.