Bestandsaufnahme vor der österreichischen Wetterlage
Die Verordnung (EU) 2023/1115 über die Bereitstellung bestimmter Rohstoffe und Erzeugnisse, die mit Entwaldung und Waldschädigung in Verbindung stehen, soll ab 30. Dezember 2024 in allen EU-Mitgliedstaaten in Geltung treten. Angesichts einer zunehmenden Politisierung und Polarisierung der Verordnung soll der Artikel neben einer juristischen Aufbereitung einen Überblick über die österreichische Situation bieten und dabei auf einige Kritikpunkte eingehen.