Titelschutz und Bezeichnungsvorbehalt für die Sozialarbeit und Sozialpädagogik

Nicht nur innerhalb der Berufsgruppen der Sozialen Arbeit ist noch nicht abschließend ausdiskutiert, ob sie unter die gesetzlich geregelten Gesundheitsberufe fallen (sollen). Dies wäre eine Voraussetzung für die Normierung eines Berufsgesetzes samt Vollziehung durch die:den für das Gesundheitswesen zuständige:n Bundesminister:in. Mit dem kürzlich in Kraft getretenen SozBezG 2024 wurde nach dem Vorbild des § 4 Psychologengesetz ein sogenannter Titelschutz und Bezeichnungsvorbehalt erlassen, eventuell als erster Schritt in Richtung der Beschlussfassung eines umfassenden Berufsgesetzes für die beiden hier im Fokus stehenden Berufe.