Dass das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) es Anfang April 2024 durch das EP geschafft hat, hat niemanden mehr überrascht. Dennoch war die Erleichterung bei den Mitgliedstaaten groß. Die deutsche Bundesaußenministerin Annalena Baerbock sah die Zeit, verlässliche Regelungen zu schaffen und Handlungsfähigkeit zu beweisen, für gekommen. Doch die Reform des GEAS bedeutet erhebliche humanitäre Rückschritte, besonders problematisch sind die Freiheitsentziehung im Grenzverfahren, Einschränkungen des Individualrechtsschutzes und die übermäßige Komplexität des Systems, die eine inkohärente Anwendung wahrscheinlich macht.