In Anbetracht der jüngsten Verfassungsänderung in Frankreich, die das Recht auf Schwangerschaftsabbruch festschreibt, wirft dieser Beitrag einen summarischen Blick auf die „Bestandskraft“ der sog Fristenlösung in Österreich. Ausgehend davon soll der Frage nachgegangen werden, ob und inwieweit sich in der geltenden österreichischen Verfassung grundrechtliche Ansätze finden lassen, die die Freiheit zur Durchführung eines freiwilligen Schwangerschaftsabbruchs begründen könnten.