Folgenabschätzungen haben sich als zentrales Instrument im „Werkzeugkasten“ risikobasierter Regulierung etabliert. Der vorliegende Beitrag analysiert die im Artificial Intelligence Act (AIA) in Art 29a normierte Menschenrechtsfolgenabschätzung. Nach einer Skizzierung des Konzepts der Folgenabschätzung unterzieht er den im Trilog abgeänderten Normtext einer kritischen Beurteilung im Vergleich zur Fassung des Europäischen Parlaments. Kernstück des Beitrags ist die Abschätzung der Folgen für besonders vulnerable Gruppen und eine mögliche Drittwirkung von Menschenrechten. Neben dieser rechtlichen Betrachtung widmet sich der Beitrag, ausgehend von in EU-Projekten gesammelten Erfahrungen, der Frage nach der praktischen Umsetzung einer solchen Folgenabschätzung. Er argumentiert für einen interdisziplinären Dialog zwischen den Disziplinen.
Ein Instrument zum Schutz von vulnerablen Gruppen oder bloße Pflichtübung?