In EU-Sekundärrechtsakten findet sich in den Erwägungsgründen immer wieder der Hinweis, dass mit dem betreffenden Rechtsakt Soft Law in verbindliches Unionsrecht „umgesetzt“ werden soll. In diesem Beitrag wird dieses, hier als „Soft Law-Rezeption“ bezeichnete Phänomen auf seine demokratietheoretischen Implikationen untersucht. Dafür wird zunächst eine Arbeitsdefinition von „Soft Law-Rezeption“ erarbeitet und dieser Mechanismus rechtsdogmatisch am Beispiel der FATF-Empfehlungen illustriert. Anschließend wird aufgezeigt, dass „Soft Law-Rezeption“ mit einer faktischen Machtverschiebung hin zur Exekutive im Gesetzgebungsprozess einhergeht und das Potential hat, die demokratische Legitimität von Rechtsakten zu unterminieren. Ein besonderes Augenmerk gilt den prozedural-strukturellen Eigenheiten der europäischen Sekundärrechtssetzung, die sich bei Soft Law-Rezeption aus demokratietheoretischer Sicht besonders ungünstig auswirken.
Soft Law-Rezeption in EU-Sekundärrechtsakten und die Folgen für die Demokratie am Beispiel der FATF-Empfehlungen