Ermittlungen wegen Misshandlungsvorwürfen gegen Polizeibedienstete vor dem Hintergrund von Art 2 und 3 EMRK

Mit 22.01.2024 wurde die Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe (EBM) im Bundesamt für Korruptionsprävention- und -bekämpfung eingerichtet. Diese ist für die Ermittlungen wegen Misshandlungsvorwürfen sowie in Fällen von lebensgefährdendem Waffengebrauch durch Polizist:innen bundesweit zuständig. Da durch derartiges polizeiliches Fehlverhalten Grundrechte der betroffenen Personen verletzt werden können, ist die Rechtsprechung des EGMR zu beachten. Aus Art 2 und 3 EMRK leitet der EGMR Anforderungen an ein wirksames Ermittlungsverfahren bei behaupteten Verletzungen dieser Grundrechte ab. Ein wesentliches Kriterium stellt dabei die Unabhängigkeit der Ermittlungen dar. Bis dato existiert keine Rechtsprechung dazu, ob die österreichische Rechtslage diesen Anforderungen genügt. Im folgenden Beitrag wird die bisherige Judikatur des EGMR zum Kriterium der Unabhängigkeit der Ermittlungen wegen möglichen Verletzungen von Art 2 und 3 EMRK überblicksmäßig dargestellt und analysiert. Vor diesem Hintergrund wird eine erste Einordnung hinsichtlich der österreichischen Rechtslage vorgenommen.