Der Klimabeschluss des dt BVerfG zwischen Grundrechten und Staatsziel

Der Erlass effektiven einfachgesetzlichen Rechts zum Klimaschutz scheitert oft am fehlenden politischen Willen. Jedoch kann aus dem Verfassungsrecht die staatliche Pflicht zu einem gewissen Maß an Klimaschutz abgeleitet werden. Eine solche Verpflichtung kann sich vor allem aus den Grundrechten ergeben. Welches subjektiv-einklagbare Recht auf Klimaschutz aber tatsächlich aus den Grundrechten erwächst, ist gar nicht so klar. Das dt Bundesverfassungsgericht hatte für das dt Verfassungsrecht im März 2021 darüber zu entscheiden. Dieser Beschluss soll hier unter besonderer Berücksichtigung der Rolle des Art 20a GG analysiert werden. These ist, dass gerade die fruchtbare Verbindung von Grundrechten und Staatszielen ein Recht auf Klimaschutz begründen konnte. Damit kann nationalem Verfassungsrecht im Kampf gegen die Klimakrise eine besondere Bedeutung zukommen.