Die Frage, ob bzw in welchen Fällen eine aufenthaltsbeendende Maßnahme gegenüber einer an einer schweren Krankheit leidenden Person zu einer Verletzung des Art 3 EMRK führen kann, hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in mehreren Grundsatzentscheidungen klargestellt und letztlich mit dem „Schwellentest“ („threshold test“) entsprechende Vorgaben aufgestellt. Auch der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) wendet die durch den EGMR entwickelten Leitlinien in seiner Rsp an, welche in der Praxis insbesondere im Hinblick auf die Beurteilung der Kriterien des subsidiären Schutzstatus von Relevanz sind. In diesem Beitrag soll ein Überblick über die Entwicklung der Rsp des EGMR und des VwGH geboten werden. Schließlich werden Problembereiche aufgezeigt, welche mit der Anwendung des „Schwellentests“ einhergehen könnten, und es erfolgt eine abschließende Analyse der Leitlinien in medizinischen Refoulementfällen.