Parlamentarische Kontrolle, 2023, Heft 4, S. 494 - 509, thema

Grenzorgane für Informationsbegehren des Untersuchungsausschusses

Wer entscheidet, was dem Untersuchungsausschuss vorzulegen ist?

Fordert ein Untersuchungsausschuss Minister:innen und anderen Organe zur Informationsübermittlung auf, so haben diese grundsätzlich alle untersuchungsgegenständlichen Akten und Unterlagen vorzulegen. Darüber, was untersuchungsgegenständlich ist und was nicht, herrscht nicht immer Einigkeit.